Neues zur EU-Verordnung
Bedingt durch die Covid-19-Pandemie hat die EU-Kommission (vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2020/746) den Zeitpunkt der Gültigkeit der sogenannten EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) um sechs Monate verschoben. Grundsätzlich tritt daher die neue EU-Drohnenverordnung nicht mehr zum 01. Juli 2020, sondern erst zum 31. Dezember 2020 in Kraft. Ab dem 31. Dezember 2020 müssen sich daher alle UAV-Betreiber, also auch Modellflieger, die in der Gewichtsklasse über 250 g fliegen wollen, registrieren. Für Modellflieger, die einem Verband angehören, ist mit dem BMVI abgestimmt, dass sie durch ihren jeweiligen Verband in einer sogenannten En-Bloc-Meldung registriert werden. Insoweit muss der Modellflieger nichts selbst machen. Allerdings ist jedem Modellflieger zu empfehlen, dass er kontrolliert, ob sein Verband alle notwendigen Registrierungsdaten vorliegen hat, was zwar regelmäßig der Fall sein sollte. Vereinzelt fehlen aber Mitgliederdaten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Diese Daten müssen unbedingt vorliegen, weil sonst das Mitglied an der En-Bloc-Meldung des Verbands nicht teilnehmen kann. Modellflieger, die nicht verbandszugehörig sind oder deren Mitgliederdaten beim Verband unvollständig sind, müssen sich selbst im staatlichen Registrierungssystem anmelden. Das Registrierungssystem wird derzeit vom Luftfahrtbundesamt (LBA) aufgebaut. Ein Startdatum ist allerdings noch nicht bekannt.
Was ändert sich für Modellflieger sonst?
Verbandsmäßig organisierte Modellflieger ist es nunmehr bis zum 1. Januar 2023 (bisher 1. Juli 2022) eingeräumt, nach den bisherigen nationalen Regeln weiter fliegen zu dürfen. Ab dem 1. Januar 2023 gilt dann auch für sie ausnahmslos die neue EU-Drohnenverordnung, was jedoch aufgrund der vom BMVI in Aussicht gestellten Betriebserlaubnisse für die Verbände zu keinen wesentlichen Änderungen im Modellflugbetrieb führen wird. Faktisch wird sich daher so gut wie nichts für verbandszugehörige Modellflieger ändern. Nicht-verbandszugehörige Modellflieger, die etwa die Open Category nutzen wollen, haben ab dem 31. Dezember 2020 (bisher 1. Juli 2020) die neue EU-Drohnenverordnung verbindlich zu beachten. Ihnen erteilte Genehmigungen, Zeugnisse oder Nachweise bleiben noch bis 1. Januar 2022 (bisher 1. Juli 2021) in Kraft, wenn und soweit diese Dokumente nicht durch den erteilenden Mitgliedstaat in das neue EU-Recht überführt werden. Hierüber müssen sich diese Modellflieger selbst ins Bild setzen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle Fristen zur Anwendung der neuen EU-Drohnenverordnung um sechs Monate verlängert worden sind.